Regionale Fördermittel: So unterstützen Bundesländer den Hausbau

Informieren Sie sich über regionale Förderungen, damit Sie den Preis für Ihr Traumhaus reduzieren und der Traum der eigenen Wände in Reichweite kommt.

Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen möchte, der kann auf finanzielle Unterstützung hoffen: Neben dem Bund stellen auch die Länder attraktive Fördermittel zur Verfügung. Wir haben die wichtigsten Förderprogramme für Häuslebauer zusammengestellt.

Baufamilien, die sich rechtzeitig über verschiedene Fördertöpfe informieren, können die Gesamtkosten für ihr Traumhaus deutlich reduzieren. Infrage kommen nicht nur die Programme des Bundes, sondern auch regionale Fördermittel. Je nach Wohnort gibt es zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse. Die Vergabe wird meist über das jeweilige Landesförderinstitut abgewickelt – das kann beispielsweise die Landesbank oder die Landestreuhandstelle sein.

Kriterien beachten

Häufig ist die Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft. So richten sich viele Programme an Familien mit minderjährigen Kindern oder an Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Zudem muss die Immobilie in der Regel selbst bewohnt werden.

Regionale Förderungen der Bundesländer im Überblick

Baden-Württemberg

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Wohnen mit Kind

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind

 
  • Neubau und Erwerb (inklusive Modernisierung) von selbstgenutztem Wohneigentum
 
 
  • Förderdarlehen als Ergänzung zur Finanzierung
 

Eigentumsförderung Z15-Darlehen

Paare, die in den nächsten 6 Monaten Nachwuchs erwarten, sowie Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind

 
  • Neubau und Erwerb (inklusive Modernisierung) von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Ausbau, Umbau, Erweiterung
 
 
  • langfristiges und zinsverbilligtes Darlehen
 

Familienzuwachs

Alleinstehende und Paare mit Kinderwunsch sowie Haushalte, die die Voraussetzungen für die oben genannten Programme nicht erfüllen

 
  • Bau, Kauf oder Erweiterung eines selbstgenutzten Eigenheims
 
 
  • spätere Zinsverbilligung
 

 

Bayern

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Privatpersonen mit geringem bis durchschnittlichen Einkommen

 
  • Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung
  • der Wohnraum muss angemessen groß sein
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen
  • Zuschüsse für Haushalte mit Kindern, beim Zweiterwerb oder für einen Ersatzneubau
 

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

 

Familien mit geringem bis durchschnittlichen Einkommen

 
  • Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung
  • der Wohnraum muss angemessen groß sein
 
 
  • befristet zinsverbilligtes Darlehen von bei zu einem Drittel der Gesamtkosten
 

 

Berlin

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

IBB Förderergänzungsdarlehen

Vermieter, Investoren und selbstnutzende Eigentümer, die ein Immobilien-Förderprogramm in Anspruch nehmen

 
  • Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte
  • Neustrukturierung von Förderungen
 
 
  • Individuelle Immobilienfinanzierung für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs
 

 

Brandenburg

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau

Privatpersonen

 
  • Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • Erwerb von Wohnungen mit anschließender Modernisierung
  • Ausbau, Umbau, Erweiterung
  • Maßnahmen sollen in einer sogenannten Gebietskulisse stattfinden
 
 
  • zinsfreies Darlehen
  • Zuschüsse
 

 

Bremen

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Eigenheimzuschuss

Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind bzw. mit einem Kind in Erwartung

 
  • Erwerb oder Bau von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen
  • Umnutzung von ehemaligen Gewerbeimmobilien zur Eigennutzung als Wohnraum
 
 
  • einmaliger Zuschuss von 15.000 Euro
 

 

Hamburg

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

IFB-Eigenheimdarlehen

Privathaushalte

 
  • Neubau oder Ersterwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen
 

Eigenheimförderung für große Familien

Familien mit drei oder mehr Kindern und Haushalte, bei denen eine Schwerbehinderung von wenigstens 80 % vorliegt

 
  • Erstbezug bzw. Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen
 

IFB-Ergänzungsdarlehen

natürliche Personen

 
  • Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen zur Ergänzung des Bankdarlehens
 

 

Hessen

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Hessengeld

erstmalige Immobilienerwerber

 
  • Entlastung von Ersterwerbenden einer Immobilie im Bereich der Grunderwerbsteuer
 
 
  • Zuschuss
 

Hessen-Darlehen Neubau

Haushalte und gemeinschaftliche Wohnprojekte

 
  • Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen
  • Klimabonus für energieeffiziente Neubauten
 

 

Mecklenburg-Vorpommern

Im Fokus der Landesförderung steht die Modernisierung und der barrierefreie Umbau des Wohnungsbestands sowie der soziale Wohnungsbau. Der Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht gefördert.

Niedersachsen

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Eigentumsförderung (selbst genutztes Wohneigentum)

natürliche Personen

 
  • Neubau und Erwerb von Wohneigentum
  • Modernisierungsmaßnahmen
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen
  • Zuschüsse für Kinder sowie Menschen mit Behinderung
 

 

Nordrhein-Westfalen

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf

Haushalte mit kleinem bis mittlerem Einkommen

 
  • Neubau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen
 

 

Rheinland-Pfalz

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Förderung von selbstgenutztem Wohnraum 501, 502, 503)

Bauherren und Käuferselbst genutzten Wohneigentums

 
  • Ankauf, Neubau oder der Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
  • Ausbau, Umbau und Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen
 
 
  • zinsgünstiges, nachrangig gesichertes Darlehen mit Tilgungszuschuss
 

Darlehen Wohneigentum Universell (710)

alle Bauherren und Käuferselbst genutzten Wohneigentums unabhängig vom Einkommen

 
  • Neubau und Kauf von Wohnraum zur Selbstnutzung
  • Modernisierung einer selbstgenutzten Bestandsimmobilie
 
 
  • nachrangig gesichertes Darlehen
  • es ist ein weiterer Finanzierungspartner erforderlich
 

 

Saarland

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Wohnraumförderung Basisprogramm – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum

Privatpersonen

 
  • Neubau und Ersterwerb von selbstgenutzten Häusern und Eigentumswohnungen
  • Durchführung von Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen
  • Tilgungszuschuss für Kinder
  • Finanzierung bis zu 30 % der Gesamtkosten
 

Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum

Privatpersonen

 
  • Neubau und Ersterwerb von selbstgenutzten Häusern und Eigentumswohnungen
  • Durchführung von Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen
  • Tilgungszuschuss für Kinder
  • Finanzierung bis zu 100 % der Gesamtkosten
 

 

Sachsen

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Familienwohnen

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind

 
  • Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen bestehend aus Grundförderung und eventuellen Zusatzförderungen
 

Wohneigentum ländlicher Raum

Privatpersonen

 
  • Neubau und Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Sanierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien
  • die Immobilie muss im ländlichen Raum gelegen sein
 
 
  • zinsvergünstigtes Darlehen
 

 

Sachsen-Anhalt

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

IB Wohneigentumsprogramm

Privatpersonen

 
  • Neubau und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
  • Erwerb (ggf. einschließlich nachfolgender Modernisierung) von Bestandswohnungen zur Selbstnutzung
 
 
  • zinsgünstiges Darlehen
 

 

Schleswig-Holstein

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

IB.SH Eigentum

Privatpersonen

 
  • Neubau oder Kauf von selbstgenutzten Immobilien
 
 
  • zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen
 

IB.SH Immo Effizienzhaus

Privatpersonen

 
  • Neubau oder Neubaukauf einer selbstgenutzten Immobilie
  • Kauf (ggf. mit Modernisierung) einer selbstgenutzten Immobilie
  • Die Immobilie muss bestimmte energetische Mindeststandards einhalten
 
 
  • zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen
 

IB.SH Immofix

IB.SH Immoflex

IB.SH Immokonstant 24

 

Privatpersonen

 
  • Neubau, Kauf oder Modernisierung von selbstgenutzten Immobilien
 
 
  • zinsgünstige Darlehen mit verschiedenen Tilgungsvarianten
 

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Haushalte mit Kindern und/oder schwerbehinderten Menschen

 
  • Neubau/Ersterwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Erwerb von vorhandenem Wohnraum zur Selbstnutzung
  • Ausbau oder Erweiterung von Wohneigentum, wenn der vorhandene Wohnraum für einen Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht mehr angemessen ist
 
 
  • zinsloses Darlehen
  • ggf. Zusatzdarlehen
 

 

Thüringen

Programm

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Wohneigentum für Familien

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind

 
  • Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Neubau und Bestand
  • Baugrundstücke mit Eignung zur Wohnbebauung
 
 
  • Zuschuss
 

 

Wer zuerst kommt

Viele der Förderungen sind budgetabhängig. Sind die Haushaltsmittel ausgeschöpft, dann gehen die Antragsteller leer aus. Entscheidend für die Vergabe ist die Reihenfolge der Anträge. Wer sich die zinsvergünstigten Kredite und Zuschüsse sichern möchte, der sollte nicht zu lange zögern und Kontakt zum regionalen Town & Country Partner aufnehmen. Die Experten vor Ort kennen nicht nur sämtliche Fördermittel und -bedingungen, sondern helfen auch bei der rechtzeitigen Beantragung.